Da es noch keine einheitliche Praxis gibt, wird in den Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz auf Seite 39 folgendes vorgeschlagen:
„Wie „zitiert“ bzw. kennzeichnet man KI?
Die Resultate von KI-Tools können nicht im engeren Sinne „zitiert“ werden (vgl. Nehlsen und Fleck 2023, KI und Recht, siehe auch Universität Basel 2023). Dennoch ist im Sinne der Transparenz darauf hinzuweisen, wenn das Resultat nicht (allein) von der*dem Autor*in stammt, sondern mit einem KI-Hilfsmittel erstellt wurde. Es hat sich hier noch keine einheitliche Praxis für die Wissenschaft ausgebildet (ähnlich den Zitiervorgaben, siehe beispielsweise American Psychological Association 2024). Vorgeschlagen wird die Kennzeichnung durch folgende Informationen:
• Hersteller
• Jahr der Nutzung
• Tool und dessen Version
• Prompt
• Datum der Durchführung sowie
• Grad der Überarbeitung.
Durch Nennung von Hersteller, Tool und Version lässt sich auch später noch besser rekonstruieren, welches Tool verwendet wurde und wie leistungsstark das KI-Tool zum Zeitpunkt der Nutzung war. Aus dem Prompt lässt sich gut erkennen, ob und wie professionell die Verwendung des KI-Tools erfolgte („Prompt Engineering“). Ob es sinnvoll ist, die Resultate der Prompts oder den Promptverlauf eigens zu dokumentieren (ähnlich wie Rohdaten oder Transkripte von Interviews), hängt vom Zweck der Nutzung ab und sollte im Vorfeld von Ihnen nach der Forschungspraxis Ihres wissenschaflichen Faches festgelegt und den Studierenden mitgeteilt werden..“
Universität Wien (Hrsg.) 2024. Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre. 2. Auflage (Wien). Online verfügbar unter https://doi.org/10.25365/phaidra.544
Letzter Zugriff: 06.12.2024
Weiterlesen:
KI ausweisen
Checkliste für die Nutzung von KI-Tools
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