Aus dem Leitfaden für das Erstellen von Hochschulschriften:
KI ausweisen
Die Verwendung von textgenerierender künstlicher Intelligenz und anderer „writing enhancement tools“ (z.B. Chat-GPT, DeepL, Quillbot, etc…) ist für das Erstellen der Abschlussarbeit nur erlaubt, wenn die Verwendung vorab mit der Betreuung rückgesprochen und in der Diplomarbeit transparent ausgewiesen wird. Beachten Sie, dass Sie für alle Inhalte in Ihrer Diplomarbeit verantwortlich sind, weswegen eine kritische Überprüfung der generierten Textstellen unabdingbar ist. Die Offenlegung, z.B. im Methodenteil oder mittels einer Hilfsmitteltabelle, sieht eine Aufschlüsselung und Zitierung aller verwendeten Softwareapplikationen (inklusive der Version) sowie des Überarbeitungsgrades vor. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen wozu die Software eingesetzt wurde (z.B. „sprachliche Überarbeitung“, „Grammatik Check“, etc…) und welche Kapitel/Textabschnitte der Diplomarbeit betroffen sind. Zusätzlich können die verwendeten Prompts im Anhang aufgelistet werden. Wenn Text mittels KI generiert wurde, ist eine Zitierung direkt an der relevanten Stelle im Haupttext vorzunehmen. Achten Sie zudem auf den Datenschutz beim Einspielen von Daten in Online-Tools.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Plagiatsprüfungsstelle, im Leitfaden für das Erstellen von Hochschulschriften für Studierende und dem Muster für eine Abschlussarbeit.
Letzter Zugriff: 09.12.2024
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Cite them right – Generative AI (Harvard)