"Ein Plagiat liegt gemäß § 51 (2) Z 31 UG (Universitätsgesetz) jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers."
Zitierstile (Medizin) im Überblick:
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eine Referenznummer pro Quelle Lit.verzeichnis: numerisch aufsteigend (8), [8], 8 | Kurzzitat im Text Lit.verzeichnis: alphabetisch (Müller 1992), | Fußnoten oder Endnoten mit Kurzzitat/Vollbeleg |
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Letzte Aktualisierung: 2023 10 02