Aus den medizinhistorischen Beständen der Ub MedUni Wien [49]: Die Sammlung „Chirurgische Gremien“

Die Sammlung „Chirurgische Gremien“ („Chyrurgisches Gremium Klosterneuburg“ u.a.) an der Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin

Text: Dr. Walter Mentzel

Die Einführung der sogenannten „chirurgischen Gremien“ im Erzherzogtum Österreich (mit Ausnahme von Dalmatien, Krain und dem Küstenland) erfolgte mit dem kaiserlichen Patent vom 10. April 1773. Damit sollte die regionale medizinische Versorgung der Bevölkerung „in jedem Kreis oder Viertel eines Landes“ gewährleistet und verbessert werden,[1] in deren Mittelpunkt die Gremien als institutionalisierte Sanitätseinrichtungen standen. In den folgenden Jahren kam es durch Erlässe und Verordnungen zur Standardisierung dieser regionalen Sanitätsorganisationseinheiten, zu einer Präzisierung und Systematisierung der Ausbildungs- und Prüfungsnormen inklusive ethischer Reglements für Wundärzte und der Abgrenzung der medizinischen Aufgabengebiete zwischen den „Wundärzten“ und den sogenannten Kreisärzten. Diese Gremien waren zunächst für Barbiere und Bader zusammen mit Chirurgen und Wundärzten in Form von Zwangsgenossenschaften organisiert. Beispielsweise konstituierten sich Gremien in Niederösterreich in Traiskirchen, Klosterneuburg, Bruck an der Leitha, Piesting, Aspang, St. Pölten, Melk, Waidhofen an der Ybbs, Seitenstetten, Tulln, Oberhollabrunn, Gaunersdorf, Enzersdorf, Sitzendorf, Krems, Pöggstall, Weitra, Waidhofen an der Thaya, Horn und Korneuburg.[2]

Diese Gremien waren auf Verordnungswege durch den Staat angehalten durch Ankauf medizinische Bibliotheken aufzubauen, um die Literaturversorgung an die Mitglieder zu organisieren, deren Ausbildungsstandard zu heben und sie zu einer kontinuierlichen Weiterbildung zu verpflichten. Die vorgesehenen Inventarisierungsmaßnahmen weisen auf einen durchwegs systematischen Bibliotheksaufbau hin. Dazu wurden Formulare gedruckt, um die jährlichen Bücherankäufe zu erfassen und zu dokumentieren. Die in der Sanitäts-„Ordnung für die Wundärzte auf dem Lande vom 20. August 1790“ festgeschriebenen Bestimmungen zur Organisation der „chirurgischen Gremien“ enthielten unter Punkt 6 folgende Anweisungen für die Bibliotheken:

Wenn die Gremien mit den nöthigen Instrumenten versehen sind, werden ihnen von Seiten der medicinischen Fakultät diejenigen Bücher und literarischen Journale angezeigt werden, welche zur weiteren Ausbildung der Landwundärzte dienen können, und die das Gremium sich allmählich anschaffen wird. Auch diese sollen den Mitgliedern des Gremiums zum Lesen mitgetheilt werden, damit ihnen die Verbesserung und neue Entdeckungen in ihrer Kunst nicht unbekannt bleiben.“

In der Verordnung Nr. 5.886 der Niederösterreichischen Regierung vom 15. Juni 1803 hieß es dazu präzisierend:

„Sechstens: da der Hauptzweck des Gremiums ist, durch das Zusammentragen einiger geringen Taxen die nötihgen Bücher zu kaufen, deren Anschaffung für jeden einzelnen Wundarzt zu kostspielig ist; so muss vorzüglich darauf gesehen werden, dass jährlich einige der neuesten Instrumente und Bücher aus dem Casse-Reste angeschafft werden“. […] „Achtens: Ebenso sollen die besten medicinischen Schriften angeschafft werden, und zum Lesen den Mitgliedern mit den obigen Vorsichten mitgetheilt werden.“ […] „Vierzehntens: Den Lehrlingen sind während der Lehrzeit auch aus der Büchersammlung des Gremiums Bücher zu geben, deswegen auch solche Bücher anzuschaffen sind, die ihren Begriffen und Fähigkeiten angemessen sind.“[3]

An der Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin befinden sich heute Überreste dieser ehemaligen Bibliotheken der verschiedenen lokalen Gremien, wie dem chirurgischen Gremien Wiener Neustadt, Sitzendorf, Klosterneuburg oder Korneuburg. Sie gehören zu den ältesten überlieferten medizinischen Buchbeständen dieser Gremien.

Abb. 1   Exlibris „CHIRURGISCHES GREMIUM WR. NEUSTADT“ aus:

Summarium des Neuesten aus der gesammten Medicin, eine systematisch geordnete Uebersicht aller literarischen Erscheinungen in der ärztlichen Wissenschaft und Kunst, kritischen Zeitschriften, Literatur-Zeitungen, klinischen Jahrbüchern und ähnlichen periodischen Collectiv-Schriften. Dritter Band. Leipzig: bei C.H.F. Hartmann 1829.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB6073/2,3,2]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6183010&pos=4&phys=#

Abb. 2   Exlibris „EIGENTHUM DES CHIR. GREMIUMS IN SITZENDORF“ aus:

Beobachtungen und Abhandlungen aus dem Gebiete der gesammten praktischen Heilkunde von österreichischen Ärzten. Vierter Band. Wien: Gedruckt und im Verlage bei Carl Gerold 1824.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB6067/4]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6172422&pos=0&phys=

Abb. 3   Exlibris „Eigenthum des chirurgischen Gremium in Korneuburg“ aus:

Medicinische Jahrbücher des kais. königl. österreichischen Staates. Unter Mitwirkung mehrerer Ärzte und Naturforscher. Neun u. vierzigster u. fünfzigster Band, oder neueste Folge XL. und XLI. Band. Wien: Bei Braumüller und Seidel 1844.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB6060/49-50]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6177472#

Abb. 4   Exlibris: „Dem Chyrurgischen Gremio im Bezirk von Closterneuburg zugehörig 1806“ aus:

Neues Journal der ausländischen medizinisch-chirurgischen Literatur. Vierten Bandes erstes Stück. Nürnberg und Sulzbach: in der I E. Seidelschen Kunst- und Buchhandlung 1805.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek Sign.: JB6057/4]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6177645&pos=3&phys=#

Das „chirurgischen Gremium Klosterneuburg“

Vom „chirurgischen Gremium Klosterneuburg“ – dem im 19. Jahrhundert größten existierenden „chirurgischen Gremium“ – ist eine umfangreiche, sieben Bände umfassende handschriftliche Sammlung, erhalten, die detaillierte Informationen und Aufzeichnungen über dessen Tätigkeit im Zeitraum von 1803 bis 1868, die Namen der ausgebildeten Ärzte, Hinweise zur Organisation des Gremiums anhand der Rechnungsunterlagen und dessen personelle Zusammensetzung in Form von Mitgliederverzeichnisse enthalten.

Gremial-Buch des Chyrurgischen Gremii zu Klosterneuburg No. 1-2. Klosterneuburg: 1803-1843.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/1-2]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6176116&pos=0&phys=

Protocole Nro. 2, deren Herren Wundärzte, welche seit dem Jahr 1830 dem Chyrurgischen Gremium zu Klosterneuburg einverleibt wurden, so wie deren seit dem Jahre 1834 aufgedungenen und freigesprochenen Lehrjungen. Klosterneuburg: 1830-1843.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/2]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6180925&pos=4&phys=

Gestions-Protokoll für das chirurgische Gremium Klosterneuburg. Klosterneuburg: 1840-1845.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/3]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6175850&pos=1&phys=

Rechnungshauptbuch für das chirurgische Gremium des Klosterneuburger Physicats vom Jahr 1840. Klosterneuburg: 1840-1865.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/4]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6181096&pos=1&phys=

Nahmentliches Verzeichnis der Mitglieder des chirurgischen Gremiums zu Klosterneuburg. Klosterneuburg: 1840-1868.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/5]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6183789&pos=4&phys=

Namen-Verzeichnis deren bey dem chirurgischen Gremio des Klosterneuburger Districts aufgedungenen und freygesprochenen Lehrjungen: Klosterneuburg: 1840-1866.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB5850/6]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6179917&pos=0&phys=

Kranken-Aufnahms-Protokoll des Klosterneuburger Chirurgischen Gremium, angefangen vom 10. Juny 1833. Klosterneuburg: 1844-1867.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek Sign.: JB5850/7]

http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/card.jsp?id=6178014&pos=3&phys=

Mit der Gewerbeordnung 1859 wurde die ärztliche und wundärztliche Tätigkeit von der Anwendung gewerblicher Bestimmungen ausgenommen. 1871 erfolgte die Aufhebung der chirurgischen Lehranstalten – stattdessen wurde das medizinische Studium 1872 verpflichtend eingeführt – und 1876 wurde das Verbot der Vornahme innerlicher Kuren durch Wundärzte aufgehoben und Wundärzte mit Ärzten gleichgestellt. Mit der Errichtung der Ärztekammern durch das Gesetz vom 22.12.1891 entfiel der Zweck der „chirurgischen Gremien“.[4] Schon ab den 1860er Jahren befanden sich die „chirurgischen Gremien“ in Auflösung. 1860 existierten offiziell noch 60 Gremien in der cisleithanischen Reichshälfte der Habsburgermonarchie, Ende des 19. Jahrhunderts bestanden noch formal 53 mit 866 Mitgliedern. Im Juli 1895 wurde durch das Ministerium des Inneren die Aufhebung der chirurgischen Gremien beschlossen und im April 1896 ein entsprechender Antrag dem Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrates zugewiesen. Mit der am 12. Mai 1896 in das Abgeordnetenhaus eingebrachten Regierungsvorlage wurden die vermögensrechtlichen Angelegenheiten geregelt, indem das Vermögen der Gremien an die Ärztekammern überging. Die Auflösung der Gremien wurde schließlich im November 1899 durch den Reichsrat beschlossen.

Quellen:

Dr. Macher’s Handbuch der kaiserlichen königlichen Sanitätsgesetze und Verordnungen mit besonderer Beziehung auf die innerösterreichischen Provinzen. Band 1. Graz-Laibach-Klagenfurt: 1846.

Sammlung der Sanitäts-Verordnungen für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns als Fortsetzung der v. Ferro’schen Sammlung. 5. Teil, enthalten die Verordnungen vom Jahre 1818 bis Ende 1824. Herausgegeben von Eduard Vincenz Guldener Edlen von Lobes. Wien: Carl Gerold 1825.

Sammlung der Gesetze welche der glorreichsten Regierung des Kaisers Franz des Zweyten in den sämmtlichen k.k. Erblanden erscheinen sind in einer chronologischen Ordnung von Joseph Kropatschek. Band 18. Wien: 1804.

[1] Gesundheitsordnung vom 10.4.1773. Dr. Macher’s Handbuch der kaiserlichen königlichen Sanitätsgesetze und Verordnungen mit besonderer Beziehung auf die innerösterreichischen Provinzen. Band 1. Graz-Laibach-Klagenfurt: 1846.

[2] Sammlung der Sanitäts-Verordnungen für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns als Fortsetzung der v. Ferro’schen Sammlung. 5. Teil, enthalten die Verordnungen vom Jahre 1818 bis Ende 1824. Herausgegeben von Eduard Vincenz Guldener Edlen von Lobes. Wien: Carl Gerold 1825.

[3] Sammlung der Gesetze welche der glorreichsten Regierung des Kaisers Franz des Zweyten in den sämmtlichen k.k. Erblanden erscheinen sind in einer chronologischen Ordnung von Joseph Kropatschek. Band 18. Wien: 1804.

[4] Wiener Medizinische Wochenschrift, 1896, S. 927-928, Wiener Zeitung, 11.11.1899, S. 2.

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