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Scientific Writing Hacks: Kann ich mich selbst plagiieren?

Ein Gastbeitrag von Maga Martina Baravalle und DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS.
Gemeinsam leiten sie das Kompetenzzentrum für Akademische Integrität an der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (www.mdw.ac.at/aki). Sie beschäftigen sich seit Jahren mit relevanten Entwicklungen im Hinblick auf gute wissenschaftliche Praxis und haben u.a. an der Konzeption der Plagiatsdefinition im Universitätsgesetz wesentlich mitgewirkt.

Hack #13: Kann ich mich selbst plagiieren?

Der Terminus „Plagiat“ ist in § 51 Abs 2 Z 31 Universitätsgesetz 2002 (UG) definiert:
„Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.“

Auf das Wort „fremd“ wurde bei der Konzeptionierung des Gesetzestextes bewusst verzichtet, damit alle gängigen Plagiatsformen – auch das Eigen-/Selbstplagiat – umfasst sind. Das bedeutet, dass im Anwendungsbereich des Universitätsgesetzes ein Eigen-/Selbstplagiat existiert und in Verbindung mit etwaigen Satzungsbestimmungen u/o Richtlinien der einzelnen Universitäten zu ahnden ist.

Aus Sicht des Universitätsgesetzes und der guten wissenschaftlichen Praxis sind daher bereits erfolgte eigene Publikationen (zB Monographie, Buchbeiträge, Journalartikel etc.) bei Verwendung in Abschlussarbeiten angesichts der geforderten eigenständigen Leistung im universitären Kontext entsprechend zu referenzieren.