„1. Weltkrieg & Medizin“: Feldspital 2/14 in Olejow (Galizien) Teil IV – der k. u. k. „Militärfriedhof“ [13]

Feldspital 2/14 in Olejów (Galizien) Teil  IV – der k. u. k. „Militärfriedhof“

Die Verstorbenen des Feldspitals 2/14 wurden in Einzelgräbern auf einem eigenen, vom Militär angelegten Friedhof in Olejow, bestattet. Solche „Militärfriedhöfe“ wurden in der Regel in den Etablierungsorten der Feldspitäler nach genauen von der Armee festgesetzten Bestimmungen eingerichtet. Diese waren zusammengefasst in den Direktiven über die Errichtung von Militärfriedhöfen“, die vom 4. Armee-Etappenkommando im Juni 1915 erstellt worden waren.

In der Folge werden die wichtigsten Punkte hier wiedergegeben:

Lage des Ortes

Nach Dienstbuch N-13. IV. Teil, Punkt 359 [Dienstbuch N-13. Reglement für den Sanitätsdienst des k. u. k. Heeres, IV. Teil – Sanitätsdienst im Kriege. Wien 1914] sind zur Beerdigung entweder nahe gelegene Friedhöfe, in deren Ermanglung, oder wenn sie zu klein wären, Felder, trockene Wiesen, Hutweiden oder Waldlichtungen zu wählen. Die unmittelbare Nähe von Wohnungen, stark frequentierten Strassen, Brunnen, Flüssen, Bächen, Seen, Teichen, dann von Strecken, die Überschwemmungen ausgesetzt sind, sowie morastiger, sumpfiger und stark abschüssiger Boden, sind zu vermeiden.

Aus künstlerischen Rücksichten sind Friedhöfe womöglich auf solchen Stellen anzulegen, die einen Ausblick auf einen schönen landschaftlichen Hintergrund gewähren oder zum Beispiel in der Nähe einer Waldlisiere [Waldrand] oder im Walde, auf schön gelegenen Hutweiden, in der Ebene liegenden Wiesengründen mit malerischen Baumgruppen, die in den Friedhofskomplex einbezogen werden können. Wenn möglich sollen Friedhöfe von Strassen und Eisenbahnlinien aus in ihrer ganzen Anlage und Gruppierung sichtbar sein.

Anlage der Gräber

Aus hygienischen und technischen Gründen sollen entsprechend der Vorschrift N-13, IV. Teil, Punkt 359 die Gräber für jeden Toten bei Berechnung des Fassungsraumes 2 m lang, 1,3 m breit und 2 m tief angelegt werden; der Grundwasserstand darf die Grabsohle nicht erreichen. Für den Grabhügel genügt mit Rücksicht auf die Anlage der schmalen Wege zwischen den Gräbern eine Breite von 0,8 m und eine Länge von ungefähr 1,8 – 2 m, die Intervalle zwischen den einzelnen Längsseiten betragen demnach 0,5 m, zwischen den Breitseiten wären 0,5 – 0,8 m für Wege, beziehungsweise Grabsteine auszusparen.

Es empfiehlt sich weiter, die Einzelgräber derart auf dem Friedhofkomplexe zu verteilen, dass sich für eine symmetrische oder gefällige Parkanlage günstige Verhältnisse ergeben.

Ausstattung der Friedhöfe

Einfriedungen

Bei neu errichteten Militärfriedhöfen sind Einfriedungen aus Holz (Latten, Brettern) anzufertigen; hierzu sollen gerade Stangen, runde oder gut bearbeitete Latten mit einfacher ornamentaler Spitze verwendet werden.

Eingänge

Der Eingang ist so zu wählen, dass er von der Strasse oder vom Wege leicht zugänglich sei; er bestehe aus einem einfachen einflügeligen Tore im Stile der Einfriedung, seine Lichtbreite betrage etwa 1 m 20 cm.

Kreuze und Steinmonumente

Kreuze sind von Facharbeitern (Tischlern, Zimmerleuten) und tunlichst nur aus hartem Holz anzufertigen. Sie müssen sorgfältig eingegraben und wenn nötig im Grunde durch eine Pflasterung gesichert werden. Für die Gestalt der Kreuze wählt man am besten die landesüblichen Formen abwechselnd in verschiedenen Typen und Größen über den Friedhof verteilt, jedoch nicht so aufgestellt, dass die Horizontalarme eine wagrechte Linie bilden. Die Kreuze dürfen nur an den von den Wegen abgewendeten Seiten der Gräber angebracht werden und zwar mit der Front gegen die Wege.

Monumente aus Stein, Kunststein, Beton etc. sind hauptsächlich für Gräber von Offizieren oder für solche von besonders ausgezeichneten Mannschaftspersonen bestimmt.

Detailausstattung

Holztafeln sollen zur Vermeidung von Sprüngen womöglich aus einem Stück erzeugt und mit Einschubleisten versehen vollständig trocken und astlos sein. Sie sind entweder zu lackieren oder mit heißem Leinöl einzulassen. Man wähle am besten eine einfache viereckige Form ohne jedes Zierrat etwa in der Größe 16/30 cm und überdache sie oben mit einer schützenden Latte. Die Aufschrift soll deutlich in Ölfarbe ausgeführt werden. Auf Tafeln, die nur mit Öl eingelassen sind, empfiehlt es sich, die Aufschrift tief einzuschneiden.

Für Aufschriften sind leicht lesbare Alphabete zu wählen; sezessionistische Alphabete sowie Schnörkeln sind zu vermeiden. Die Schrift kann stehend oder liegend sein, es darf jedoch nicht stehende mit liegender Schrift abwechseln; auch darf nur ein Alphabet verwendet werden.

Gärtnerische Ausschmückung

Der beste Schmuck der Friedhöfe ist der grüne Pflanzenwuchs – Bäume, Sträucher und Blumen. Man trachte daher für Friedhöfe womöglich solche Plätze zu wählen, auf denen sich Bäume etc. schon vorfinden. Wenn das nicht möglich ist, so muss man Bäume oder Sträucher pflanzen und zwar am besten solche, die mehr in die Breite als in die Höhe wachsen.

Erhaltung des Friedhofes

Die Erhaltung der Grabstätten obliegt in erster Linie dem Etappenstationskommando, dann der Gendarmerie im Einvernehmen mit der Gemeinde und deren Organen.

Evidenz

Von besonderer Wichtigkeit, ja von größter Tragweite ist die möglichste Feststellung der Identität der Begrabenen. Jeder Leichnam muss, wenn letztere nicht schon unzweifelhaft sicher gestellt ist, genau darauf untersucht werden, ob sich an ihm das Legitimationsblatt oder in Ermangelung desselben irgendein Merkmal bzw. eine Sache vorfinde, durch welche der Verstorbene sogleich oder später durch Verwandte, Freunde etc. erkannt werden könnte. Briefe, Karten, Gebetbücher, Ringe, Amulette etc. bieten oft die Möglichkeit den Betreffenden zu agnoszieren [einen Toten identifizieren] und müssen darum so wie die Beträge und Wertsachen kommissionell verpackt, versiegelt, mit der fortlaufenden Nummer des Friedhofsprotokolls bezeichnet aufgehoben und vorgemerkt werden.

Dieses Protokoll, das über jeden Friedhof separat geführt werden muss, hat folgende Rubriken, die nach Möglichkeit auszufüllen sind, zu enthalten: Fortlaufende Nummer, Nummer des Grabes, Vor- und Zuname, Charge, Truppenkörper und dergleichen, Farbe der Aufschläge, Körperlänge, Haarfarbe, besondere Merkmale, Datum des Todes und des Begräbnisses, Legitimationsblatt bzw. Erkennungszeichen vorhanden oder nicht, Wertsachen oder andere Gegenstände, Briefe etc. Anmerkung.

Die Legitimationsblätter und die den Toten abgenommenen Sachen sind mit dem Protokoll an den zuständigen Feldseelsorger beziehungsweise an die Evidenzstelle des Armeeetappenkommandos einzusenden.

Eine Liste der im Feldspital 2/14 in Olejow Verstorbenen finden sie hier http://www.olejow.pl/print.php?type=A&item_id=693

„Kriegsgräberwesen Österreich-Ungarns im Weltkrieg und die Obsorge in der Republik Österreich“ von Thomas REICHL lesen sie bitte
http://othes.univie.ac.at/237/1/10-25-2007_8908935.pdf


OLEJÓW – Schanzarbeiten? beim griechisch-katholischen Friedhof


OLEJÓW – „Tor“ zum Militärfriedhof


OLEJÓW – Blick vom griechisch-katholischen Friedhof auf OLEJÓW


OLEJÓW – griechisch-katholischer Friedhof


OLEJÓW – Militärfriedhof: Grab Mitte unten – Franz NEUTENFELD, gest. 10.3.1916 im Feldspital 2/14;
Grab rechts unten – RYBAK Paul, gest. 4.3.1916 im Feldspital 2/14

Reinhard Mundschuetz

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