Die Entlehnberechtigung endet am 31.12. jeden Jahres und muss verlängert werden!
Voraussetzung für die Ausweisverlängerung:
1. Studienausweis mit aktuellem Inskriptionsetikett
2. Änderungen von Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse bitte unbedingt angeben
Ihre Entlehnberechtigung ist dann bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig!