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Verlängerung der Entlehnberechtigung

Entlehnkarte_Foto_MMag.M.Hartl

Die Entlehnberechtigung endet am 31.Dezember jeden Jahres und muss verlängert werden.

Vorraussetzung für die Ausweisverlängerung:

StudentInnen der MUW:

Studienausweis mit aktuellem Inskriptionsetikett
Änderungen von Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse bitte unbedingt angeben

alle anderen BenutzerInnen:

Entlehnausweis
Änderungen von Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse bitte unbedingt angeben.
Sollten Sie noch keinen neue Entlehnkarte der Bibliothek haben, dann wird diese ausgetauscht.

Ihre Entlehnberechtigung ist dann bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig!