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NEUE ZUGANGSREGELUNGEN FÜR DIE PC-BENUTZUNG AN DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK!

Sehr geehrte BibliotheksbenutzerInnen,

wegen der zunehmend missbräuchlichen PC-Nutzung (vgl. §6,1-7 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek) gibt es ab sofort neue

ZUGANGSREGELUNGEN FÜR DIE PC-BENUTZUNG AN DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK

Wie erhalte ich die Berechtigung für die PC-Benutzung?

1. Für die PC-Benutzung brauchen Sie die BIBLIOTHEKSKARTE, dazu benötigen Sie:

• Gültiger Lichtbildausweis
• Bestätigung über die österreichische Wohnsitzmeldung (Meldezettel)
• Sofern Sie nicht einer österreichischen Bildungseinrichtung angehören, müssen Sie eine jährliche Bibliotheksbenutzungsgebühr von €15,– entrichten (Kassenautomat)

2. Mit der ENTLEHNUNG EINES USB-STICKs können Sie einen bestimmten Computer 2 Stunden für Ihre wissenschaftliche Recherche nutzen.

Wie bediene ich den PC mit dem USB-Stick?
• Einstecken des USB-Sticks > automatische Anmeldung am PC
• Vorübergehendes Herausziehen des USB-Sticks > laufende Programme bleiben aktiv, der Bildschirm wird automatisch gesperrt
• Nochmaliges Einstecken > PC-Anmeldung automatisch
• Beim endgültigen Herausziehen des USB-Sticks > Abmeldung am PC durchführen
• PC-Stick am Schalter abgeben und zurückbuchen lassen
• Achtung: dieser USB-Stick dient ausschließlich zur PC-Benutzung, Sie können nichts darauf speichern!

Was habe ich bei der PC-Benutzung mit dem USB-Stick zu beachten?
• Das Einhalten der Benutzungsfrist: beim Überziehen der Frist müssen Sie mit einer Nutzungssperre rechnen.
• Die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek in der jeweils gültigen Fassung ist einzuhalten!

Die Bibliotheksleitung

Zugangsregelung–>PDF