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Aus den medizinhistorischen Beständen der Ub MedUni Wien [114]: Epidemien-Prophylaxe aus dem 17. Jahrhundert – eine kaiserliche Urkunde zur Pestprävention in Wien aus dem Jahr 1639

Epidemien-Prophylaxe aus dem 17. Jahrhundert – eine kaiserliche Urkunde zur Pestprävention in Wien aus dem Jahr 1639: Kaiser Ferdinand III: […] demnach sich an unterschidlichen Orthen ausser Landts, die laidige Seuche der Infection starck erzeigen thuet […]. Urkunde. Wien: 1639.

[Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin/Josephinische Bibliothek, Sign.: JB-6434]

Text: Harald Albrecht, BA

Abb. 1      Kaiser Ferdinand III.

Die Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin hat in ihren Beständen mehrere handschriftliche und auch gedruckte (kaiserliche) Urkunden aus dem 16. und 17 Jahrhundert, darunter auch eine von Kaiser Ferdinand III (*13.07.1608 Graz, gest. 02.04.1657 Wien), die sich dem Schutz der kaiserlichen Residenzstadt Wien vor der Pest widmet. Ferdinand III wurde als Ferdinand Ernst, Erzherzog von Österreich, aus dem Haus Habsburg geboren und war ab 1625/bzw. 1627 König von Ungarn, Kroatien und Böhmen und ab 15. Februar 1637 Kaiser des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.

Er war Sohn von Kaiser Ferdinand II (1578-1637) und Maria Anna von Bayern (1574-1616) und wuchs in Kärnten auf, wo er am Hof seines Vaters hauptsächlich von Jesuiten erzogen wurde, die für seine religiöse und wissenschaftliche Ausbildung verantwortlich zeichneten. Ab 1631 war er mit seiner Cousine, der Infantin Maria Anna von Spanien (1606-1646) verheiratet. Unter den sechs Kindern, die aus dieser Ehe hervorgingen, waren auch zwei seiner Nachfolger: Ferdinand IV (1633-1654) war von 1653 bis zu seinem Tod römisch-deutscher König und sein Sohn Leopold I (1640-1705) folgte ihm 1658 bis zu seinem Tod als Kaiser des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation nach.

Ferdinand III Regierungszeit fiel in die Zeit des 30-jährigen Krieges, der vor allem gegen Ende eine große Bedrohung für die habsburgischen Erblande darstellte. Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 konzentrierte sich der Habsburger auf die Gegenreformation in seinen Herrschaftsgebieten. Er war aber auch ein großer Förderer von Kunst und Wissenschaft. Der vielseitig interessierte und gebildete Monarch war nicht nur sehr musikalisch, sondern betätigte sich auch selbst als Komponist. Nach seinem Tod wurde er in der Kapuzinergruft in Wien beigesetzt, seine Eingeweide wurden, wie es bei den Habsburgern über viele Jahrhunderte Tradition war, getrennt in der Herzogsgruft im Wiener Stephansdom beigesetzt.

Abb. 2    Kaiser Ferdinand III. […] demnach sich an underschidlichen Orthen ausser Landts, die laidige Seuch der Infection starck erzaigen thuet […]. Urkunde. Wien: 1639.

Diese Urkunde Kaiser Ferdinand III, vom 1. Oktober 1639, bezieht sich höchstwahrscheinlich auf die im Frühjahr 1639 in Böhmen ausgebrochene Pest, vor der der Monarch seine Residenzstadt Wien zu schützen versuchte. Die Pest wütete dort zumindest von April bis August 1639, wie wir aus den Korrespondenzen des aus Böhmen nach Niederösterreich geflohenen Prager Kardinals Ernst Adalbert von Harrach (1598-1667) wissen. Darunter befindet sich ein Brief aus Prag, der den Kardinal im August 1639 in Bruck an der Leitha erreichte, in dem es heißt: „Es stirbt noch zimblich starckh in Prag, aber mehrers an dem durchbruch, alß an der Pest.“[1]

Der kaiserliche Erlass reagiert in jedem Fall auf die „laidige Seuech der Infection, die sich in „vnderschidlichen Orthen ausser Landts“ ausbreitete. Um eine Einschleppung der Pest nach Wien zu verhindern, befiehlt der Kaiser ein Meldesystem an den Stadttoren, die für Händler und andere Fremde galt. Sie mussten eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung aus ihren Herkunftsorten mitführen: „[…] die jenigen welche […] von sicherem […] Orthen hieher auff die gewoehnlichen Wochenmaerckt […] in die Statt komben, von ihren Obrigkeiten […] gewisse Zeugnusz […] mit sich bringen, vnd denen bey den Statthoern hierzu bestelten Persohnen fuerweisen […]“. Konnten sie das nicht, mussten sie einen „Coerperlichen Aydt“ leisten, dass sie aus keiner Pest-Gegend kamen. Personen, die aus verseuchten Landstrichen kamen, wurde auch mit Strafandrohung verboten, in die Stadt zu reisen: „[…] die andern aber ausser Landts desz herzuraisens von inficirten Orthen bey vnauszbleiblicher Leib vnd Guets Straff sich gaentzlich enthalten sollen […]“. Auch eine Art 14-tägige Quarantäne scheint man bereits zu kennen, denn Personen, die diese nicht einhielten wurden mit härteren Strafen bedroht: „[…] vnd zwar nach verstreichung vierzehen Tag, jemandts von dergleichen mit der laidigen seuech angesteckten Orthen, etwas hierher auff den Marckt bringen oder auch sonsten in Person allhero komben wurden, solle ihnen neben der bestraffung dasselb alszbaldt hinweggenomben werden […]“. Der Kaiser bittet seine Untertanen zum Schluss sich an seine Vorgaben zu halten und sich vor Schaden zu hüten: „[…] Darnach sich nun maenniglich zurichten vnd vor schaden zuhueetten […]“.

Quellen:

Katrin Keller und Martin Scheutz: Die Habsburgermonarchie und der Dreißigjährige Krieg. (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung/73) Wien: Böhlau Verlag 2020.

Transkription des Urkundentextes:

Wir Ferdinand der Dritte, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer/Kayser, zu allen zeiten, Mehrer desz Reichs, in Germanien, zu Hungarn, vnd Böhaimb, ec. König, Ertzhertzog zu Oester=/reich, Hertzog zu Burgundt, Steyer, Kärnten, Grain vnd Wuertemberg, in Ober: und Nider Schlesien, Marggraff zu/Maehren, in Ober: vnd Nider Lausznitz, Graff zu Habspurg, Tyrol und Goertz, ec. Embieten N: allen vnd Jeden Unsern getrewen Landtstaessen, Obrigkeiten vnd Underthanen Geist: vnnd Weltlichen, so in Unserm Ertzhertzogthumb Oesterreich/vnder der Ennsz/sesz: vnd wohnhafft seyn, auch sonsten jedermaenniglich Unser Gnad vnd alles Guets. Geben euch dabey/gnaedigist zuvernemben, demnach sich an vnderschidlichen Orthen ausser Landts, die laidige Seuech der Infection starck er=/zaigen thuet, dasz derentwegen ein sondere hohe notturfft seyn will, die Statt Wienn alsz in welcher Wir Unsere Kayserliche/Residentz, vund Hoff halten in zeitliche obacht zunemben, damit nicht irgendt von frembden Orthen die Seuech daher ge=/bracht vnd eingefuehrt werde. Hierumben so ist Unser gnaedister befeleh, vnd wollen dasz ihr alle Obrigkeiten im Landt,/bey ewren Underthanen vnd angehoerigen, die gemessene verfueegung thuet, dasz die jenigen welche ausz ihnen, von sicherem/vnd gefunden Orthen hieher auff die gewoehnlichen Wochenmaerckt mit Wein, Traidt vnd andern Victualien zum verkauf=/fen oder anderer verrichtungen halber in die Statt komben, von ihren Obrigkeiten, Pflegern oder Richtern, gewisse Zeug=/nusz oder Feda mit sich bringen, vnd denen bey den Statthoern hierzu bestelten Persohnen fuerweisen oder in mangl deren,/auff begehren, ainen Coerperlichen Aydt laisten, die andern aber ausser Landts desz herzuraisens von inficirten Orthen bey/vnauszbleiblicher Leib vnd Guets Straff sich gaentzlich enthalten sollen/dann da hierwider, vnd zwar nach verstreichung/vierzehen Tag, jemandts von dergleichen mit der laidigen seuech angesteckten Orthen, etwas hierher auff den Marckt brin=/gen oder auch sonsten in Person allhero komben wurden, solle ihnen neben der bestraffung dasselb alszbaldt hinweggenomben/werden, Darnach sich nun maenniglich zurichten vnd vor schaden zuhueetten hat, Es beschicht auch hieran Unser gnaedi=/gister, gefaelliger Will vnd Mainung. Geben in Unserer Statt Wienn den Ersten Monathstag Octobris, im Sechzehen=/hundert Neun vnnd Dreyssigisten/Unserer Reiche desz Römischen im Dritten, desz Hungarischen im Vierzehenden, vnd desz Boehaimbischen im Zwoelfften Jahre.

[1] Katrin Keller und Martin Scheutz: Die Habsburgermonarchie und der Dreißigjährige Krieg. (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung/73) Wien: Böhlau Verlag 2020. S. 268.

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