Verlängerung der Entlehnfrist für Medien von 28 Tagen bis zu 112 Tagen möglich!

Mit der am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen neuen Benutzungsordnung (hier als PDF-Download) der Universitätsbibliothek wurde auch die Entlehnfrist für sämtliche Medien aus der Freihand-Sammlung von vormals 14 Tagen auf künftig 28 Tage verlängert. Auch die maximale Entlehndauer wurde von 56 Tagen auf künftig 112 Tage verlängert.

Die Verlängerung von entlehnten Medien ist möglich,

sofern keine Vormerkung (durch andere Benutzer:innen) auf das Medium erfolgt ist,

Ihre Bibliothekskarte gültig ist,

keine Gebühren angefallen sind und

kein einziges Medium überfällig ist.

Die maximale Entlehndauer eines Mediums ist die 4-fache Entlehnfrist = 112 Tage (Freihand) bzw. 240 Tage (Lehrbücher) bzw. 112 Tage (Bücher der Zweigbibliotheken).

Beachten Sie, dass sich die neue Entlehnfrist ab dem Datum erstreckt, an dem Sie die Verlängerung durchführen.

Verlängerungen können nur via Benutzer:innenkonto selbstständig vorgenommen werden!

Logo Margrit Hartl

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