NEUE BENUTZUNGSORDNUNG: Entlehnfrist für Medien von vormals 14 Tagen auf künftig 28 Tage verlängert!

Sehr geehrte Bibliotheksbenutzer:innen!
 
Mit der am 1. Oktober 2023 in Kraft tretenden neuen Benutzungsordnung (hier als PDF-Download) der Universitätsbibliothek wird auch die Entlehnfrist für sämtliche Medien aus der Freihand-Sammlung von vormals 14 Tagen auf künftig 28 Tage verlängert. Auch die maximale Entlehndauer wird von 56 Tagen auf künftig 112 Tage verlängert. Somit haben Sie ab Oktober die Möglichkeit, dringend benötigte Literatur länger zu nutzen.
 
Beachten Sie, dass aktuelle Entlehnungen nicht automatisch verlängert werden! Bitte loggen Sie sich ab dem 1. Oktober 2023 und vor Ende Ihrer aktuellen Entlehnperiode in Ihr Bibliothekskonto ein und verlängern Sie eigenständig Ihre Bücher. Für sämtliche Entlehnungen ab dem 1. Oktober gelten automatisch die neuen Fristen.
 
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in der Bibliothek!
 
Das Team der Universitätsbibliothek

Schreibe einen Kommentar