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Verlängerung der Entlehnberechtigung für StudentInnen

Entlehnkarte_Foto_MMag.M.Hartl

Die Entlehnberechtigung endet am 31.12. jeden Jahres und muss verlängert werden!

Voraussetzung für die Ausweisverlängerung:

1. Studienausweis mit aktuellem Inskriptionsetikett
2. Änderungen von Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse bitte unbedingt angeben

Ihre Entlehnberechtigung ist dann bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig!