Open-Access-Förderungen bei FWF-Projekten
Ab 1.1.2024 erfolgt die Abwicklung von Open-Access-Förderungen des FWF direkt über die Universitätsbibliothek der MedUni Wien:
- das Programm "Referierte Publikationen" des FWF wird mit Ende 2023 eingestellt. Stattdessen tritt die "Open-Access-Pauschale" in Kraft.
- Diese "Open-Access-Pauschale" wird jährlich vom FWF an die Forschungsstätten ausbezahlt. Die Finanzierung von OA-Publikationen, die aus einem FWF-Projekt hervorgehen, erfolgt dann direkt über die Universitäten.
Auch wenn die Abwicklung der Förderung von OA Publikationen des FWF ab 2024 über das Team Open Access der Medizinischen Universität Wien erfolgt, gelten weiterhin die Förderbedingungen des FWF!
Eine ausführliche Darstellung aller Anforderungen des FWF finden Sie hier: FWF Open Access Policy für begutachtete Publikationen.
Weitere Informationen auf der Website des FWF: Open Access Pauschale
Corresponding author ist Angehörige:r der MedUni Wien
Corresponding Author ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Der Corresponding Author muss zum jeweiligen Zeitpunkt der Prüfung der Förderbedingung (Artikel-Annahme/Einreichung/Antragstellung) Angehörige:r der Medizinischen Universität Wien sein. Die Zugehörigkeit des Corresponding Author zur Medizinischen Universität Wien wird vom Team Open Access geprüft
Angehörige der Medizinischen Universität Wien sind Personen gemäß UG 2002 §94.
Journal in DOAJ oder OA-Verlagsabkommen
Gold Open Access: Journals müssen im DOAJ gelistet sein
Hybrid Open Access: Subskriptionsbasierte Journals mit Open-Access-Option müssen Teil eines OA-Verlagsabkommen der Medizinischen Universität Wien sein.
CC BY Lizenz verpflichtend
Open-Access-Veröffentlichungen aus FWF geförderten Projekten müssen die Lizenz CC BY aufweisen (nicht compliant sind andere CC-Lizenzen wie z.B. CC BY-NC oder CC BY-ND).
FWF Acknowledgement verpflichtend
Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein (das Einfügen muss vor der Accaptance erfolgen um unwirksam zu sein!):
This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.
Für Publikationen auf Deutsch:
Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.
Dieser Passus gewährleistet, dass Publikationen in Closed-Access-Zeitschriften im Rahmen von Green OA in der akzeptierten Manuskriptversion ohne Embargo publiziert werden können. Für weitere Informationen siehe Plan S Rights Retention Strategy.
Workflow für Journals aus Verlagsabkommen
Für die Förderung von Artikeln aus Verlagsabkommen muss kein OA-Förderantrag gestellt werden (die Verlage sollten förderberechtigte Autor:innen erkennen und diesen kostenfreies OA anbieten). Informieren Sie sich bitte auf unserer Website über die Detailbedingungen für eine OA-Förderung bei einem bestimmten OA-Verlagsabkommen.
Workflow für Journals ohne OA-Verlagsabkommen
Um einen Open-Access-Förderantrag zu stellen, füllen Sie bitte unser Online‑Antragsformular aus (nur für Angehörige der Medizinischen Universität Wien).
1. Das Team Open Access prüft den Antrag und benachrichtigt Sie, ob die Kosten übernommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen die korrekte Adresse, an welche der Verlag die Rechnung schicken soll.
2. Sie schicken dem Verlag das Acknowledgment und geben die von uns übermittelte Rechnungsadresse bekannt.
3. Der Verlag schickt die Rechnung an das Team Open Access.
(Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an den/die Autor:in schicken können, so übermitteln Sie uns bitte diese Rechnung, damit wir sie bezahlen können. Hinweis: Rechnungsadresse muss Institut/Zentrum und Medizinische Universität Wien enthalten)
Zahlen Sie die Rechnung keinesfalls eigenständig ein! Bereits bezahlte Rechnungen können nicht refundiert werden.
Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass ausschließlich OA-Publikationsgebühren übernommen werden können. D.h. auch die Rechnung darf keine sonstigen Gebührenarten (z.B. page charges, colour charges, cover charges) aufweisen.
4. Das Open Access Office begleicht die Rechnung beim Verlag und informiert Sie darüber. Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation wird diese durch das Team Open Access in MedUni Wien ePub, dem Repositorium der MedUni Wien, archiviert.
Wann soll ich den Antrag stellen?
Der Antrag sollte idealerweise vor der Einreichung gestellt werden, die späteste Möglichkeit ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung (keine Rückerstattung!).
Wenn Sie noch in der Konzeptionsphase Ihres Beitrages sind und nur prinzipiell wissen wollen, ob die Kosten für einen Artikel in einer speziellen Zeitschrift übernommen werden, schicken Sie uns kurz eine Anfrage an oa_ub(at)meduniwien.ac.at