Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der MedUni Wien.
Selbstständig über das Benutzer:innenkonto der Universitätsbibliothek MedUni Wien.
Wenn ein Buch nicht rechtzeitig zurückgegeben oder die Entlehnfrist nicht rechtzeitig verlängert wurde, fallen Mahnspesen/Gebühren an.
Das Entlehnlimit beträgt insgesamt 20 Medien (Bücher + DVD's), davon maximal 10 Bücher oder DVDs aus der Lehrbuchsammlung. Die Bücher und DVDs der Lehrbuchsammlung dürfen nur von Studierenden der MedUni Wien entlehnt werden.
Ausführliche Info unter Bibliothekskarte
Ausführliche Infos zu den Entlehnfristen
>>Infos zur Enlehndauer von Medien
Beachten Sie, dass sich die neue Entlehnfrist ab dem Datum erstreckt, an dem Sie die Verlängerung durchführen.
Verlängerungen können nur via Benutzer:innenkonto selbstständig vorgenommen werden! Eine Verlängerung über E-Mail oder Telefon ist leider nicht möglich!
Die Verlängerung von entlehnten Medien ist möglich,
- sofern die maximale Entlehndauer eines Mediums (die 4-fache Entlehnfrist) nicht ausgeschöpft ist,
- sofern keine Vormerkung (durch andere Benutzer:innen) auf das Medium erfolgt ist,
- Ihre Bibliothekskarte gültig ist,
- keine Gebühren angefallen sind und
- kein einziges Medium überfällig ist.
Verlängerungen können nur via Benutzer:innenkonto selbstständig vorgenommen werden! Eine Verlängerung über E-Mail oder Telefon ist leider nicht möglich!
Geben Sie bitte jede Adress- oder Namensänderung bzw. Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich unter Vorlage der Meldebestätigung entweder per E-Mail in eingescannter/fotografierter Form (gut leserlich!) an bibliothek@meduniwien.ac.at oder unter Vorlage der Meldebestätigung am Infoschalter der Universitätsbibliothek der MedUni Wien bekannt!
Die vorgemerkten (reservierten) Bücher können 7 Tage mit Ihrer Bibliothekskarte beim Entlehnschalter abgeholt werden. Im Normalfall erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Da diese aus technischen Gründen entfallen kann, ersuchen wir Sie, immer auch Ihr Bibliothekskonto regelmäßig zu checken.
Bei Buchverlust oder Beschädigung hat die:der Entlehner:in für ein Ersatzexemplar (neuere oder gleiche Auflage) aufzukommen.