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FAQs Entlehnung

Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der MedUni Wien.

Selbstständig über das Benutzer:innenkonto der Universitätsbibliothek MedUni Wien.

Wenn ein Buch nicht rechtzeitig zurückgegeben oder die Entlehnfrist nicht rechtzeitig verlängert wurde, fallen Mahnspesen/Gebühren an.

Das Entlehnlimit beträgt insgesamt 20 Medien (Bücher + CD's), davon maximal 10 Bücher oder DVDs/CD-ROMs aus der Lehrbuchsammlung. Die Bücher und DVDs/CD-ROMs der Lehrbuchsammlung dürfen nur von Studierenden der MedUni Wien entlehnt werden.

>>Infos zur Enlehndauer von Medien

Beachten Sie, dass sich die neue Entlehnfrist ab dem Datum erstreckt, an dem Sie die Verlängerung durchführen.

Verlängerungen können nur via Benutzer:innenkonto selbstständig vorgenommen werden! Eine Verlängerung über E-Mail ist leider nicht möglich!

Die Verlängerung von entlehnten Medien ist möglich,

  • sofern die maximale Entlehndauer eines Mediums (die 4-fache Entlehnfrist) nicht ausgeschöpft ist,
  • sofern keine Vormerkung (durch andere Benutzer:innen) auf das Medium erfolgt ist,
  • Ihre Bibliothekskarte gültig ist,
  • keine Gebühren angefallen sind und
  • kein einziges Medium überfällig ist.

Verlängerungen können nur via Benutzer:innenkonto selbstständig vorgenommen werden! Eine Verlängerung über E-Mail ist leider nicht möglich!

Geben Sie bitte jede Adress- oder Namensänderung bzw. Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich unter Vorlage der Meldebestätigung entweder per E-Mail in eingescannter/fotografierter Form (gut leserlich!) an bibliothek@meduniwien.ac.at oder unter Vorlage der Meldebestätigung am Infoschalter der Universitätsbibliothek der MedUni Wien bekannt!

Die vorgemerkten (reservierten) Bücher können 7 Tage mit Ihrer Bibliothekskarte beim Entlehnschalter abgeholt werden. Im Normalfall erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Da diese aus technischen Gründen entfallen kann, ersuchen wir Sie, immer auch Ihr Bibliothekskonto regelmäßig zu checken.

Bei Buchverlust oder Beschädigung hat die:der Entlehner:in für ein Ersatzexemplar (neuere oder gleiche Auflage) aufzukommen.