Profiteure des Bücherraubes
Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin – vormals Bibliothek des Institutes für Geschichte der Medizin
Als größter Profiteur am NS-Bücherraubgut konnte die Bibliothek des ehemaligen Instituts für Geschichte der Medizin an der ehemals Medizinischen Fakultät identifiziert werden. Die Bucherwerbungen des IGM erfolgten großteils über den Ankauf aus dem Antiquariatshandel. Dieser Umstand war eng mit der Person des 1940 eingesetzten Institutsleiters Prof. Fritz Lejeune (1892–1966) verbunden, dessen Karriere als Medizinhistoriker im besonderen Maße mit dem Aufstieg der NSDAP in Deutschland verknüpft war. Seine Einsetzung als Leiter des Institutes für Geschichte der Medizin in Wien erfolgte nach der Vertreibung des Gründers und bisherigen Leiters Max Neuburger (1868–1955).
Neben seiner Tätigkeit als Leiter des Institutes für Geschichte der Medizin in Wien war Lejeune Initiator von medizinhistorischen Bibliotheksprojekten in Deutschland und Österreich und stellte sich gerne als Vermittler von Büchern zur Verfügung, wozu ihm seine Kenntnisse und Geschäftsbeziehungen zum Wiener Buch- und Antiquariatshandel von Nutzen waren.
Diese geschäftlichen Kontakte unterhielt er zu einer Reihe von NS-Antiquariaten, die als Akteure und Profiteure bei „Arisierungen“ von Buchhandelsunternehmungen und bei der Übernahme von Warenbeständen „liquidierter“ Antiquariate involviert waren. Hinsichtlich des Zeitraumes der Erwerbung von bedenklichen oder geraubten Büchern konnte festgestellt werden, dass diese bis weit in die 1950er Jahre hinein erfolgte.
Die Bibliothek der Gesellschaft der Ärzte in Wien – „Billrothaus“
Die im Jahr 1837 von Wissenschafern der Medizinischen Fakultät Wien und Ärzten des Wiener Allgemeinen Krankenhauses auf Vereinsbasis gegründete „Gesellschaft der Ärzte in Wien“ (GdÄW) gehörte zu den ältesten medizinischen Bibliotheken im deutschen Sprachraum.
Am 18. März 1938 kam es zum Rücktritt des seit 1919 amtierenden Präsidenten der GdÄW, dem Chirurgen Anton Eiselsberg, und unmittelbar nach dem „Anschluss“ zu einer Austrittswelle der jüdischen Mitglieder, die zu einer de facto Selbstauflösung führte.
Unter den Emigranten war auch Isidor Fischer, der langjährige Bibliothekar und Dozent für Geschichte der Medizin. Am 22. März 1938 kam es durch den Gauobmann des NS-Ärztebundes (Gau Wien) zur Ernennung des bisherigen Vermögensverwalters der GdÄW Adolf Irtel zum Bibliotheksleiter.
Nach der Auflösung der GdÄW am 14. Oktober 1938 wurde die Bibliothek der Reichsärztekammer in Berlin unterstellt und mit dem Namen „Wiener medizinische Bibliothek – Billrothhaus“ unter dem nunmehrigen Vorstand Irtl weitergeführt.
Zwischen 1940 und 1942 bezog die Bibliothek Bücher von der „Reichsaustauschstelle Berlin“, sowie zuvor im April 1939 vom Beauftragten des „Reichsärzteführers für das ärztliche Fortbildungswesen“. Spätestens ab dem Jahr 1941 erhielt die Bibliothek vom Leiter des Pressereferates der Gestapo Wien Raubgut in Form französischsprachiger Bücher, die aus Beschlagnahmeaktionen der Gestapo stammten.
Diese bisher als NS-Raubgut festgestellten Werke können entsprechend ihrer Provenienzen in fünf Gruppen unterteilt werden.
- Raubgut aus Privatbibliotheken von Personen, die vertrieben oder deportiert und ermordet worden sind.
- Raubgut aus öffentlichen oder privaten Bibliotheken aus dem Ausland.
- Raubgut aus Beständen „arisierter“ oder „liquidierter“ Antiquariate und Buchhandlungen.
- Raubgut aus Beständen medizinischer Vereins- und Standesbibliotheken im Umfeld der ehemaligen Medizinischen Fakultät an der Universität Wien.
- Raubgut vertriebener oder ermordeter Mediziner:innen aus Einrichtungen und Organisationseinheiten der ehemaligen Medizinischen Fakultät der Universität Wien und des Allgemeinen Krankenhauses in Wien.
Die Medizinische Fakultät Wien war nach dem „Anschluss“ im März 1938 massiven Veränderungen und Umgestaltungen ausgesetzt, die sich vor allem in einer exorbitanten Entlassungs- und Vertreibungswelle von Mitarbeiter:innen und Student:innen niederschlug. So waren schon im März 1938 die meisten Entlassungen durchgeführt und die Lehrberechtigungen entzogen worden. Dies geschah zunächst durch den Erlass vom 24. März 1938, der alle Personen betraf, die den Diensteid aus „rassischen Gründen“ nicht leisten durften. Zuvor kam am 21. März 1938 das Verfassungsgesetz über personalpolitische Maßnahmen heraus, sowie am 30. April der Erlass über die Ernennung bzw. Entlassung von öffentlich-rechtlichen Bediensteten. Am 20. Mai 1938 kam es zur Übernahme der Nürnberger Rassengesetze, am 31. Mai trat die Verordnung zur Neuordnung des Berufsbeamtentums in Kraft, am 1. Juli verloren jüdische Ärzt:innen die Kassenzulassung, und schließlich entzog die Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli „jüdischen“ Ärzt:innen die Approbation ihrer akademischen Titel.