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FAQ Open Access

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Open Access. Anregungen und Ideen für neue Fragen nehmen wir sehr gerne entgegen unter: oa_ub@meduniwien.ac.at

Allgemeine Fragen

Der Begriff Open Access (OA) bezeichnet den freien und uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Internet, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen und Forschungsdaten. Open Access basiert auf der Vorstellung, dass Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung für alle Interessierten zugänglich gemacht werden sollten.

Für Forschende bietet Open Access zahlreiche Vorteile: Der Austausch von wissenschaftlichem Wissen wird vereinfacht, und die Reproduzierbarkeit sowie Nachnutzbarkeit der Inhalte werden gefördert. Auch die Rechte der Autor:innen profitieren von Open Access: Im Gegensatz zu traditionellen Fachzeitschriften, in denen die Autor:innen meist ihre Verwertungsrechte vollständig an den Verlag abtreten müssen, bleiben diese im Open-Access-Publishing in der Regel bei den Autor:innen. Veröffentlichungen erfolgen unter Creative-Commons-Lizenzen, die eine ordnungsgemäße Namensnennung der Autor:innen sicherstellen.

Weltweit haben sich zahlreiche Wissenschafter:innen und Organisationen der Forderung nach Open Access angeschlossen. Auch die Medizinische Universität Wien unterstützt entsprechend der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen die Forderung nach freiem und uneingeschränktem Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet (Open Access) und hat dies in Folge auch in ihrer Open Access Policy definiert.

Gold Open Access

Unter Gold OA versteht man die Erstveröffentlichung von wissenschaftlicher Literatur in Open-Access-Zeitschriften (oder anderen OA-Medien). Das DOAJ (Directory of Open Access Journals) bietet Wissenschaftler:innen eine Auswahl aus qualitätsgeprüften OA- Journals um Open Access zu publizieren. Im Unterschied zum traditionellen Abo-Modell werden die entstehenden Kosten bei Gold OA von den Autor:innen bzw. von deren Institutionen getragen und alle Interessierten erhalten Zugang zu publizierten Forschungsergebnissen.

Hybrid Open Access

Unter Hybrid Open Access versteht man Artikel, die in Closed-Access-Zeitschriften, also subskriptionspflichtigen Zeitschriften, erscheinen und gegen Gebühr freigekauft und somit kostenlos zugänglich gemacht werden können. Mit vielen Verlagen bestehen Verlagsabkommen, die Angehörigen der Medizinischen Universität Wien kostenloses oder kostenreduziertes Open Access Publizieren ermöglichen.

Green

Unter Green OA versteht man die Zweitveröffentlichung oder Selbstarchivierung von wissenschaftlicher Literatur auf Dokumentenservern (Repositorien). Immer mehr Verlage erlauben die Zweitveröffentlichung ihres Beitrags in einem institutionellen und/oder fachlichen Repositorium – und immer mehr Forscher:innen nutzen diese Gelegenheit zur Beschleunigung und Öffnung wissenschaftlicher Kommunikation.

Diamond

Unter Diamond OA (manchmal auch Platinum OA) versteht man ein Open-Access-Modell, bei dem weder für Autor:innen noch Leser:innen Gebühren anfallen (auch nicht indirekt, wie z.B. in Verlagsabkommen). Diamond-Modelle, deren Träger häufig Hochschulen, Universitäten, Fachgesellschaften etc. sind, sind in der Regel nicht kommerziell und gemeinnützig und auf die Belange von Forschung und Wissenschaft ausgerichtet.

Freie Lizenzen sind Nutzungslizenzen, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke erlauben (z.B.: Creative Commons-Lizenzen).

Bei den Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) handelt es sich um Standard-Lizenzverträge, die Urheber*innen bzw. Autor:innen ermöglichen, der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen. Die CC-Lizenzen werden aus unterschiedlichen Bausteinen, sogenannten Lizenzmodulen, zusammengesetzt:

  • Namensnennung: BY
  • keine kommerzielle Nutzung: NC
  • keine Bearbeitungen: ND
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen: SA

Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich insgesamt sechs Standardlizenzen:  

  • CC-BY: Namensnennung
  • CC-BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung
  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC-SA: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen
  • CC-BY-SA: Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen

Die Lizenz CC0 kann außerdem für Daten, die keinem Urheberrechtsschutz unterliegen, verwendet werden, um kenntlich zu machen, dass eine Nachnutzung möglich ist.

Von den oben genannten entsprechen lediglich CC-BY und CC-BY-SA den Open-Access-Definitionen. Trotz einer Vielzahl von Nutzungsarten bleiben bei beiden Lizenzen die Urheber:innenpersönlichkeitsrechte gewahrt.

Der Begriff Repositorium wird als Plattform zur weltweiten Veröffentlichung und Archivierung von wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsdaten oder Daten des kulturellen Erbes definiert. Das Publikations-Repositorium der Medizinischen Universität Wien wird von der Universitätsbibliothek betreut und heißt MedUni Wien ePub. Darin finden befinden sich derzeit Open Access Artikel mit Beteiligung der Medizinischen Universität Wien, approbierte Abschlussarbeiten der Medizinischen Universität Wien und digitalisierte Materialien, vornehmlich aus den Beständen der Zweigbibliothek für Geschichte der Medizin.

DOAJ

Das DOAJ (=Directory of Open Access Journals) ist ein Verzeichnis von begutachteten und qualitativ geprüften Open Access-Zeitschriften aus allen Fachbereichen. Die Aufnahme in das DOAJ ist ein wichtiger Qualitätsindikator, der die Sichtbarkeit von Open-Access-Artikeln und -Zeitschriften erhöht. Voraussetzung für eine Aufnahme in das DOAJ ist das Vorhandensein eines Qualitätssicherungsverfahrens (z.B. Peer Review).

 

DOAB

Im DOAB (=Directory of Open Access Books) werden frei zugängliche, qualitätsgeprüfte Open Access-Monographien analog zum Directory of Open Access Journals nachgewiesen. Entwickelt und betrieben wird das DOAB von der OAPEN Foundation. Alle DOAB-Dienste sind kostenlos und alle Daten sind frei verfügbar.

Von Double Dipping oder auch Hybridem Open Access spricht man, wenn Subskriptionszeitschriften es, gegen Bezahlung, ermöglichen einzelne Beiträge frei zugänglich zu machen. Diese Praxis ist insgesamt sehr umstritten, da hier Verlage von Einrichtungen doppelt Gebühren verlangen: einerseits OA-Publikationsgebühren von Autor*innen und andererseits Abonnement- bzw. Lizenzgebühren von Bibliotheken. Daher unterstützt die Medizinische Universität Wien das OA-Publizieren in Hybrid-Zeitschriften nur im Rahmen von zentralen OA-Verlagsabkommen, in denen Zahlungen für Lizenz- und Publikationsgebühren gemeinsam geregelt werden.

Preprint

Ein „Preprint“ bezeichnet alle Versionen eines Manuskripts, die noch nicht einer Begutachtung unterzogen wurden. Wurde das Preprint bei einer Zeitschrift eingereicht, spricht man auch von einer „submitted version“. Andernfalls wird es als „author’s original manuscript“ (AOM) bezeichnet.

Postprint

Der „Postprint“ oder die angenommene Manuskriptfassung ist die finale Version, die Autor:innen nach dem Peer Review und vor der Veröffentlichung an die Zeitschrift oder den Verlag senden. Diese Version wird häufig als „author manuscript“, „author version“, „author accepted version“, „final author version“ oder auch „author accepted manuscript“ (AAM) bezeichnet.

Publishers Version

Die „Publishers Version“ – auch als Verlagsversion oder „final version“ bzw. „Version of Record“ bekannt – ist die endgültige, gesetzte und gelayoutete Fassung, die in der Zeitschrift oder beim Verlag erscheint. 

Zweitverwertung: unter einer Zweitverwertung versteht man grundsätzlich die erneute Veröffentlichung eines bereits in einer Zeitschrift, Buch etc. veröffentlichten Beitrags. Die Möglichkeit ob und unter welchen Bedingungen eine solche Zweitveröffentlichung möglich ist, wird meistens in den einzelnen Verträgen oder Bedingungen der Verlage geregelt. Es empfiehlt sich also bereits beim Abschluss der Verträge auf eine solche Möglichkeit zu achten oder diese gegebenenfalls zu verhandeln.


Einen guten Überblick über die Regelungen der einzelnen Verlage in Bezug auf die Zweitveröffentlichungen oder unter welchen Bedingungen einzelne Beiträge veröffentlicht wurden finden Sie unter https://v2.sherpa.ac.uk/romeo/.


Zweitverwertungsrecht: §37 a UrhG1 ist eine im Österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschriebene Bestimmung, die es Autor*innen unter bestimmten Bedingungen ermöglichen soll ihre Beiträge unabhängig von den mit den jeweiligen Verlagen getroffenen Bedingungen im Internet zugänglich zu machen.


Auf wen ist dieses Zweitverwertungsrecht anwendbar?


• Nur anwendbar, wenn der Verlagsvertrag österreichischem Recht unterliegt. Die Anwendung kann möglicherweise bei internationalen Verlagsverträgen bereits ausgeschlossen sein.
• Nur auf Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonal anwendbar. Daher keine Anwendung, wenn die Autor*in zum Zeitpunkt der Schaffung des Beitrags kein Beschäftigungsverhältnis zur Forschungseinrichtung hatte (d.h. keine Anwendung auf Studierende, emeritierte Universitätsprofessoren, rein durch Drittmittel finanzierte Stellen usw.)
• Keine Anwendung, wenn der Beitrag von mehreren Autor*innen geschaffen wurden und nicht alle Angehörige einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung sind.


Wann ist das Zweitverwertungsrecht anwendbar?


• Der Beitrag muss bereits in einer Zeitschrift oder anderen Sammlung, die mindestens zweimal im Jahr in gedruckter Form erscheint, publiziert worden sein. Auf einen nur online veröffentlichten Beitrag ist dieser Zweitverwertungsrecht nicht anwendbar.
• Die Zweitveröffentlichung darf erst 12 Monate nach der gedruckten Erstveröffentlichung erfolgen.
• Nur auf die akzeptierte Manuskriptversion anwendbar.
• Es darf kein gewerblicher Zweck verfolgt werden.
• Die Quelle der Erstveröffentlichung ist immer anzugeben.


Aufgrund der doch recht strengen Anwendungsvoraussetzungen des gesetzlichen Zweitverwertungsrechts, wird den Autor*innen jedenfalls empfohlen, sich das Recht auf internationale Zweitveröffentlichung bereits in den Verlags- bzw. Veröffentlichungsverträgen zu sichern.

 

1§37a UrhG - https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=NOR40173343 (abgerufen am 18.11.2021)