Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien. Dies gilt auch für Personen, die schon an anderen Universitätsbibliotheken entlehnberechtigt sind.
Der Benutzungsbeitrag gemäß § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung beträgt Euro 15,- jährlich für Personen, die nicht unter § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 der Benutzungsordnung fallen.
Covid-19-bedingt ist es derzeit möglich, den Antrag auf eine Bibliothekskarte auch per E-Mail zu stellen.
Ebenso ist die Verlängerung einer bereits aktiven Bibliothekskarte per E-Mail möglich.
Für die Ausstellung der Bibliothekskarte senden Sie bitte folgende Unterlagen entweder per E-Mail in eingescannter/fotografierter Form (gut leserlich!) an bibliothek@meduniwien.ac.at oder bringen Sie diese persönlich zu den »Öffnungszeiten vorbei:
»VOLLSTÄNDIG ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (»PDF) UND folgende Dokumente:
Nach Prüfung der Unterlagen wird die Bibliothekskarte erstellt. Sie erhalten in Folge zwei automatisch generierte E-Mails, die den Aktivierungscode sowie einen Link für die Aktivierung Ihrer MUW-Q-UserID enthalten. Folgen Sie bitte der Anleitung und setzen Sie Ihr persönliches Passwort.
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ACHTUNG: Bitte geben Sie jede Adress- oder Namens-, oder E-Mail-Adressänderung unverzüglich unter Vorlage der Meldebestätigung am Infoschalter der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien bekannt!
WICHTIG: Da Ihre Bibliothekskarte nach Studienabschluss automatisch gesperrt wird, müssen Sie Ihren Status auf "allgemeine*r Benutzer*in" » ALUMNI-VORTEILE oder auf "MedUni Wien oder AKH Angehörige/Bedienstete" (unter Vorlage des Dienstausweises) oder auf "Studierende und Angehörige MedUni Wien-fremder Bildungseinrichtungen" (unter Vorlage des Studienausweis/Dienstausweis) am Infoschalter ändern lassen, um die Services der Universitätsbibliothek weiter nützen zu können.
Jede*r Inhaber*in einer Entlehnberechtigung ist verpflichtet, den Verlust der Bibliothekskarte umgehend beim Fundamt anzuzeigen und die Anzeigebestätigung in der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien vorzulegen, da sie/er für jede missbräuchliche Verwendung ihrer/seiner Bibliothekskarte bis zur Verlustmeldung haftet. Eine Sperre der Bibliothekskarte ist bereits vor der Verlustmeldung möglich.
Der Missbrauch der Bibliothekskarte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt!
Bei Neuausstellung sind die Dokumente erneut mitzubringen!