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Histor. Hintergrund

DAS HISTORISCHE UMFELD UND DIE HISTORISCHEN GRUNDLAGEN

Institut fuer Geschichte der Medizin_StempelX
Der Raub und die Enteignungen von Betrieben, Wohnungen und Gütern aller Art erfolgte in Form spontaner, eigenmächtiger Inbesitznahme oder durch systematische und organisierte Enteignungsprozesse.

Davon betroffen waren neben politischen Gegnern des NS-Regimes und als regimefeindlich eingestufte Organisationen und Institutionen vor allem Juden und Jüdinnen und jüdische Organisationen.

Zwischen März 1938 und November 1941 wurden vom NS-Regime zirka 130.000 Personen darunter mehrheitlich Juden vertrieben, zuvor kam es meist zur Veräußerung des Privatvermögens- und Besitzes.

Durch die durch Übergriffe, Plünderungen und Terrormaßnahmen erzwungene „Emigration“ und der durch die ab 1940 einsetzenden Massendeportationen von Juden und Jüdinnen in die NS-Vernichtungslager gelangten auch umfangreiche Bücherbestände in den Besitz von „Ariseuren“, Zwischenhändlern, und den mit dem systematischen Raub involvierten NS-Stellen und letztlich auf dem „Büchermarkt“. Sie stammten aus jüdischen Verlagen, Buchhandlungen, Antiquariaten, Vereinsbibliotheken, immer mehr aber auch aus privaten Bibliotheken von Wohnungsräumungen aus Deportierten.

Die in den Monaten nach dem „Anschluss“ am 13. März 1938 beginnende Ausschaltung jüdischer Mitbürger aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben durch vielfältige Entrechtungs- und Verfolgungsmaßnahmen, wurde von Beraubungen und Enteignungen begleitet. Sie erfolgten spontan bis hin zu einem systematisch durchgeführten Massenraub auf der Basis „pseudorechtlicher“ Grundlagen. Die erste Etappe des Raubes stellten jene unmittelbar nach den Anschluss am 13. März 1938 einsetzenden sogenannten „wilden“ unkontrollierten Plünderungen, Raubzüge und Vermögensübertragungen („Arisierungen“) dar, die bereits zu beträchtlichen Vermögensverschiebungen führten.

Mit dem Gesetz vom 13. April 1938 „über die Bestellung von kommissarischen Verwaltern und kommissarischen Überwachungspersonen“ wurde versucht diese privaten Bereicherungsaktionen zu beenden und den Raub organisatorisch in die NS-Strukturen zu kanalisieren und damit dem NS-Staat die Vermögensbestände zu sichern. Mit der Überwachung und Leitung der sogenannten „Entjudungsmaßnahmen“ wurde der Staatskommissar in der Privatwirtschaft Dipl.-Ing. Walter Raffelsberger mit der Leitung, der im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten „Vermögensverkehrsstelle“ betraut. Hier mußten Personen, die nach den „Nürnberger Rassengesetzen“ als Juden galten, ihren gesamten Besitz angeben. Die Anmeldungen umfassten Wohnungseigentum, den persönlichen Besitz von Schmuck, Mobiliar, Wertpapiere, Geschäfte und Unternehmungen und: unter anderem auch Bücher und Bibliotheken. Häufig erfolgte die Wertbemessung durch beeidete Sachverständige, sogenannte Schätzmeister und fiel dementsprechend gering aus. Die Vermögensanmeldungen waren durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 18. Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 139/1938) pseudorechtlich legalisiert. Die Vermögensverkehrsstelle beendete erst zu Kriegsende 1945 ihre Tätigkeit.

Eine zentrale Rolle beim Raub und der Verwertung nahm die Vugesta (= Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Geheimen Staatspolizei) ein. Die Vugesta ging aus einem Zusammenschluss von Speditionsfirmen hervor, die eng mit der Gestapo und der NS-Finanzverwaltung kooperierte. Zusammen mit dem Dorotheum und der Zentralstelle für Denkmalschutz war die Vugesta eine wichtige Drehscheibe bei der Umverteilung und Beschlagnahmungen von Kunstgegenständen, Sammlungen und Mobilien.

Eine Ausweitung der Beschlagnahme auf der Grundlage einer weiteren pseudorechtlichen Verfügung trat mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 ein, wonach nunmehr Juden, die im Ausland lebten automatisch ihren Besitz verloren. Dazu gehörten auch jene jüdischen Deportierten, die außer im „Reichsprotektoriat Böhmen und Mähren“ in Konzentrationslager verschickt worden waren. Auch für sie galten nunmehr die Bestimmungen über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 18. November 1938.

Mit Beginn der systematischen Deportationen von Juden und Jüdinnen im Jahr 1941 wurden nach den Wohnungsräumungen deren Besitz von der sogenannten Möbelverwertungsstelle in der Krummbaumgasse Wien II verwertet. Die Möbelverwertungsstelle war direkt an die Weisungen der Gestapo gebunden und arbeitete eng mit der „Zentralstelle für jüdische Auswanderer“ zusammen, von wo die „Schätzmeister“ Schlüssel und Adressen der Deportierten erhielten.