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Histor. Hintergrund
DAS HISTORISCHE UMFELD UND DIE HISTORISCHEN GRUNDLAGEN
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Der
Raub und die Enteignungen von Betrieben, Wohnungen und Gütern aller
Art erfolgte in Form spontaner, eigenmächtiger Inbesitznahme oder
durch systematische und organisierte Enteignungsprozesse.
Davon betroffen waren neben politischen Gegnern des NS-Regimes und als
regimefeindlich eingestufte Organisationen und Institutionen vor allem
Juden und Jüdinnen und jüdische Organisationen.
Zwischen März 1938 und November 1941 wurden vom NS-Regime zirka 130.000
Personen darunter mehrheitlich Juden vertrieben, zuvor kam es meist zur
Veräußerung des Privatvermögens- und Besitzes. |
Durch die durch
Übergriffe, Plünderungen und Terrormaßnahmen erzwungene „Emigration“
und der durch die ab 1940 einsetzenden Massendeportationen von Juden und Jüdinnen
in die NS-Vernichtungslager gelangten auch umfangreiche Bücherbestände
in den Besitz von „Ariseuren“, Zwischenhändlern, und den mit
dem systematischen Raub involvierten NS-Stellen und letztlich auf dem „Büchermarkt“.
Sie stammten aus jüdischen Verlagen, Buchhandlungen, Antiquariaten, Vereinsbibliotheken,
immer mehr aber auch aus privaten Bibliotheken von Wohnungsräumungen aus
Deportierten.
Die in den Monaten nach
dem „Anschluss“ am 13. März 1938 beginnende Ausschaltung jüdischer
Mitbürger aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben durch vielfältige
Entrechtungs- und Verfolgungsmaßnahmen, wurde von Beraubungen und Enteignungen
begleitet. Sie erfolgten spontan bis hin zu einem systematisch durchgeführten
Massenraub auf der Basis „pseudorechtlicher“ Grundlagen. Die erste
Etappe des Raubes stellten jene unmittelbar nach den Anschluss am 13. März
1938 einsetzenden sogenannten „wilden“ unkontrollierten Plünderungen,
Raubzüge und Vermögensübertragungen („Arisierungen“)
dar, die bereits zu beträchtlichen Vermögensverschiebungen führten.
Mit dem Gesetz vom 13. April
1938 „über die Bestellung von kommissarischen Verwaltern und kommissarischen
Überwachungspersonen“ wurde versucht diese privaten Bereicherungsaktionen
zu beenden und den Raub organisatorisch in die NS-Strukturen zu kanalisieren
und damit dem NS-Staat die Vermögensbestände zu sichern. Mit der Überwachung
und Leitung der sogenannten „Entjudungsmaßnahmen“ wurde der
Staatskommissar in der Privatwirtschaft Dipl.-Ing. Walter Raffelsberger mit
der Leitung, der im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten
„Vermögensverkehrsstelle“ betraut. Hier mußten Personen,
die nach den „Nürnberger Rassengesetzen“ als Juden galten,
ihren gesamten Besitz angeben. Die Anmeldungen umfassten Wohnungseigentum, den
persönlichen Besitz von Schmuck, Mobiliar, Wertpapiere, Geschäfte
und Unternehmungen und: unter anderem auch Bücher und Bibliotheken. Häufig
erfolgte die Wertbemessung durch beeidete Sachverständige, sogenannte Schätzmeister
und fiel dementsprechend gering aus. Die Vermögensanmeldungen waren durch
die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 18.
Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 139/1938) pseudorechtlich legalisiert.
Die Vermögensverkehrsstelle beendete erst zu Kriegsende 1945 ihre Tätigkeit.
Eine zentrale Rolle beim Raub und der Verwertung nahm die Vugesta (= Verwaltungsstelle
für jüdisches Umzugsgut der Geheimen Staatspolizei) ein. Die Vugesta
ging aus einem Zusammenschluss von Speditionsfirmen hervor, die eng mit der
Gestapo und der NS-Finanzverwaltung kooperierte. Zusammen mit dem Dorotheum
und der Zentralstelle für Denkmalschutz war die Vugesta eine wichtige Drehscheibe
bei der Umverteilung und Beschlagnahmungen von Kunstgegenständen, Sammlungen
und Mobilien.
Eine Ausweitung der Beschlagnahme auf der Grundlage einer weiteren pseudorechtlichen
Verfügung trat mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.
November 1941 ein, wonach nunmehr Juden, die im Ausland lebten automatisch ihren
Besitz verloren. Dazu gehörten auch jene jüdischen Deportierten, die
außer im „Reichsprotektoriat Böhmen und Mähren“
in Konzentrationslager verschickt worden waren. Auch für sie galten nunmehr
die Bestimmungen über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens
vom 18. November 1938.
Mit Beginn der systematischen Deportationen von Juden und Jüdinnen im Jahr
1941 wurden nach den Wohnungsräumungen deren Besitz von der sogenannten
Möbelverwertungsstelle in der Krummbaumgasse Wien II verwertet. Die Möbelverwertungsstelle
war direkt an die Weisungen der Gestapo gebunden und arbeitete eng mit der „Zentralstelle
für jüdische Auswanderer“ zusammen, von wo die „Schätzmeister“
Schlüssel und Adressen der Deportierten erhielten.
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