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Mahngebühren
Wenn Sie ein Buch/CD-ROM nicht rechtzeitig zurückgeben oder die Entlehnfrist nicht
rechtzeitig verlängert haben, wird dieser Informationsträger automatisch gemahnt.
Gemäß Bibliotheksordnung für die Universitäten (BGBl. v. 26.5.1998) werden von der
Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien in diesem Fall
Mahn- und Überschreitungsgebühren eingehoben.
Für die verspätete Rückstellung eines Informationsträgers fallen gem. § 3 Abs. 6 der
Benutzungsordnung Mahnspesen an:
pro Mahnung: Mahnspesen in Höhe von
Euro 2,- und
Überschreitungsspesen pro Informationsträger und Tag in Höhe von
Euro 0,30.
Die Aussendung der Mahnungen erfolgt:
- Mahnung: am 2. Tag nach der Fälligkeit (per e-mail oder Post)
- Mahnung: 14 Tage nach der 1. Mahnung (per e-mail oder Post)
- Mahnung: 28 Tage nach der 2. Mahnung (eingeschrieben per Post)
Der Mahnlauf kann nur durch Rückgabe des Informationsträgers am Entlehnschalter
beendet werden.
Die Mahngebühren begleichen Sie bitte zu den Öffnungszeiten am
Kassaautomat.
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