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Bibliothekskarte

Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien.

Dies gilt auch für Personen, die schon an anderen Universitätsbibliotheken entlehnberechtigt sind.

Der Benutzungsbeitrag gemäß § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung beträgt Euro 15,- jährlich.

Die Ausstellung der Entlehnberechtigung erfolgt in der Zeit von Mo-Fr von 9:00-20:00 und Sa 9:00-17:00 (in den Ferien eingeschränkte Öffnungszeiten!). Gemeinsam mit dem ausgefüllten Anmeldeformular müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

Bitte geben Sie jede Adress- oder Namensänderung ebenso jede Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich unter Vorlage des Meldezettels am Infoschalter der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien bekannt!

Jede/r InhaberIn einer Entlehnberechtigung ist verpflichtet, den Verlust der Bibliothekskarte umgehend bei der Polizei anzuzeigen und die Anzeigebestätigung in der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien vorzulegen, da sie/er für jede missbräuchliche Verwendung ihrer/seiner Bibliothekskarte bis zur Verlustmeldung haftet. Eine Sperre der Biliothekskarte ist jedoch bereits vor der polizeilichen Meldung möglich.

Der Missbrauch der Bibliothekskarte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt!
Bei Neuausstellung sind Lichtbildausweis und Meldezettel erneut mitzubringen!