|
Bibliothekskarte
Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien.
Dies gilt auch für Personen, die schon an anderen Universitätsbibliotheken entlehnberechtigt sind.
Der Benutzungsbeitrag gemäß § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung beträgt Euro
15,- jährlich. Die Ausstellung der Entlehnberechtigung erfolgt in der Zeit von Mo-Fr von 9:00-20:00 und Sa 9:00-17:00 (in den Ferien eingeschränkte Öffnungszeiten!). Gemeinsam mit dem ausgefüllten Anmeldeformular müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
Bitte geben Sie jede Adress- oder Namensänderung ebenso jede Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich unter Vorlage des Meldezettels am Infoschalter der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien bekannt!
Jede/r InhaberIn einer Entlehnberechtigung ist verpflichtet, den Verlust der Bibliothekskarte umgehend bei der Polizei anzuzeigen und die Anzeigebestätigung in der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien vorzulegen, da sie/er für jede missbräuchliche Verwendung ihrer/seiner Bibliothekskarte bis zur Verlustmeldung haftet. Eine Sperre der Biliothekskarte ist jedoch bereits vor der polizeilichen Meldung möglich.
Der Missbrauch der Bibliothekskarte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt!
Bei Neuausstellung sind
Lichtbildausweis und Meldezettel erneut mitzubringen!
|