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Bibliothekskarte
Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine gültige Bibliothekskarte der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien.
Dies gilt auch für Personen, die schon an anderen Universitätsbibliotheken entlehnberechtigt sind.
Die Ausstellung der Entlehnberechtigung erfolgt in der Zeit von Mo-Fr von 9:00-20:00 und Sa 9:00-17:00 (in den Ferien eingeschränkte Öffnungszeiten!). Gemeinsam mit dem ausgefüllten Anmeldeformular müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- MUW oder AKH Angehörige/Bedienstete: Meldezettel und amtlicher Lichtbildausweis/Dienstausweis
- Alumni der Med Uni Wien: Meldezettel und Alumni-Clubkarte
- GastärztInnen/FamulantInnen: amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Bestätigung jener Universitätsklinik, an der Sie tätig sind
- niedergelassene ÄrztInnen: siehe Allg. BenutzerInnen
Bitte geben Sie jede Adress- oder Namensänderung ebenso jede Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich unter Vorlage des Meldezettels am Infoschalter der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien bekannt!
Jede/r InhaberIn einer Entlehnberechtigung ist verpflichtet, den Verlust der Bibliothekskarte umgehend bei der Polizei anzuzeigen und die Anzeigebestätigung in der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Wien vorzulegen, da sie/er für jede missbräuchliche Verwendung ihrer/seiner Bibliothekskarte bis zur Verlustmeldung haftet. Eine Sperre der Biliothekskarte ist jedoch bereits vor der polizeilichen Meldung möglich.
Der Missbrauch der Bibliothekskarte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt!
Bei Neuausstellung sind
Lichtbildausweis und Meldezettel erneut mitzubringen!
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